Sie befinden sich in einer schwierigen Lebenssituation und wissen nicht, ob Sie Anspruch auf staatliche Hilfe haben? Auch ohne dauerhaften Aufenthaltstitel oder festen Anspruch auf Bürgergeld kann Sozialhilfe nach § 24 SGB XII eine wichtige Unterstützung sein – insbesondere in akuten Notlagen.
Wir zeigen Ihnen, wer Anspruch hat, welche Leistungen möglich sind und wie Sie den Antrag stellen.
🔍 Was ist § 24 SGB XII?
§ 24 SGB XII regelt die Hilfe in besonderen Lebenslagen, wenn kein dauerhafter Anspruch auf Sozialleistungen besteht – aber dringender Bedarf vorhanden ist. Die Hilfe ist zeitlich begrenzt und richtet sich nach dem individuellen Einzelfall.
Diese Regelung betrifft z. B.:
- Menschen mit Duldung oder im Asylverfahren
- Personen ohne Anspruch auf BĂĽrgergeld oder Grundsicherung
- EU-Bürger:innen ohne feste Beschäftigung
- Menschen in akuten Notlagen – z. B. ohne Wohnung oder ohne Krankenversicherung
💡 Welche Leistungen sind möglich?
Sozialhilfe nach § 24 SGB XII kann je nach Situation folgende Unterstützung umfassen:
- KostenĂĽbernahme fĂĽr Unterkunft und Heizung
- Lebensmittel, Hygieneartikel und Kleidung
- Medizinische Notversorgung
- Fahrkosten zu wichtigen Terminen
- Einmalige Beihilfen – z. B. bei Schwangerschaft, Geburt oder Krankheit
Oft wird die Hilfe als Sachleistung (z. B. Gutscheine) oder zeitlich begrenzt gewährt – je nach Dringlichkeit und Einzelfall.
đź§ľ Wer kann einen Antrag stellen?
Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten und in einer akuten Notlage sind, aber keinen Zugang zu anderen Sozialleistungen haben, können Sie einen Antrag stellen – z. B. bei:
- fehlendem Einkommen oder Wohnung
- gesundheitlichen Problemen ohne Krankenversicherung
- abgelehntem BĂĽrgergeld oder anderen Leistungen
- neuen oder ungeklärten Aufenthaltstiteln
🛠Antragstellung – So funktioniert es
- Zuständiges Sozialamt kontaktieren (Stadtverwaltung oder Landratsamt)
- Antrag stellen – formlos reicht aus (z. B. kurzer Brief oder E-Mail)
- Notlage erklären und belegen (z. B. durch Kontoauszüge, ärztliche Atteste)
- Persönliches Gespräch beim Amt wahrnehmen (oft verpflichtend)
- Auf Bescheid warten oder bei Ablehnung Widerspruch einlegen
🤝 Wir unterstützen Sie dabei
Die Beantragung kann kompliziert sein – besonders wenn Sprachbarrieren oder Unsicherheiten bestehen. Wir helfen Ihnen bei:
- der Vorbereitung und Erklärung Ihrer Situation
- dem Ausfüllen von Anträgen und Formularen
- der Kommunikation mit Ämtern
- der Begleitung zu Terminen, wenn gewĂĽnscht
🕒 Das erste Beratungsgespräch (15 Minuten) ist kostenlos.
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